Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule

Leonardo da Vinci
Gesamtschule

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Gesamtschule

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Abschlüsse

An der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule können alle Schulabschlüsse erworben werden.

Folgende Schulabschlüsse können erworben werden:

  1. Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)
  2. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)
  3. Mittlerer Schulabschluss (FOR = Fachoberschulreife)
  4. Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation (FOR-Q) für die gymnasiale Oberstufe
  5. Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) in der Sekundarstufe II
  6. Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der Sekundarstufe II

Für den Erwerb der Schulabschlüsse gelten folgende Voraussetzungen:

Hauptschulabschluss:

  • Mindestens die Note ausreichend (4) in allen Fächern.
  • Die Note mangelhaft (5) in nur einem Fach, wie Deutsch oder Mathematik.
  • Nur in einen der übrigen Fächer schlechter als die Note ausreichend (4).

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife):

  • Mindestens die Note ausreichend (4) in zwei Erweiterungskursen und im Wahlpflichtfach.
  • Mindestens die Note befriedigend (3) in den Grundkursen.
  • Zweimal die Note befriedigend (3) und mindestens die Note ausreichend (4) in den weiteren Fächern.
  • Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an folgenden Schulformen:

Gesamtschule, Gymnasium oder Berufskolleg mit der Option zur Erlangung der Fachhochschulreife (schulischer Teil) oder der Allgemeinen Hochschulreife.

Dies bedingt, dass

  1. in drei Erweiterungskursen, im Wahlpflichtfach und in den übrigen Fächern mindestens die Note befriedigend (3) sowie
  2. im Grundkurs mindestens die Note gut (2) erreicht wird.

Voraussetzungen für den Besuch der gymnasialen Oberstufe:

  • Gute bis sehr gute Leistungen.
  • Teilnahme an einer zweiten Fremdsprache in vier aufeinander folgenden Schuljahren bis zum Ende der 10. Klasse oder
  • Teilnahme an einer zweiten, neueinsetzenden Fremdsprache in drei aufeinander folgenden Schuljahren ab Jahrgang 9 bis zum Ende der EF oder
  • Teilnahme an einer zweiten, neueinsetzenden Fremdsprache ab Beginn der EF bis zum Ende der Q2.

Quelle: Broschüre Sekundarstufe I NRW