Leistungsbewertung
Nach § 70 Schulgesetz legen die Fachkonferenzen Grundsätze zu Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung fest.
Orientierung hierfür sind die ausgewiesenen Kompetenzen des schulinternen Lehrplans.
Kompetenzorientierung:
Zur gründlichen Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Klausuren geben wir Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Erziehungsberechtigen im Voraus Kompetenzerwartungen und Kriterien der Leistungsbewertung bekannt. Die Leistungsbewertung basiert auf den erworbenen Kompetenzen im Unterricht. Schülerinnen und Schüler erhalten im Unterrichtsalltag umfassende Möglichkeiten, die geforderten Kompetenzen zu erwerben. Ebenso ist erfolgreiches Lernen immer kumulativ. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu bieten, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erlernt haben, wiederholt anwenden zu können.
Qualitätsentwicklung:
Klassenarbeiten werden an unserer Schule in den Hauptfächern grundsätzlich parallel im Jahrgang geschrieben. Die Fachkonferenzen erstellen eine gemeinsame Leistungserwartung, in der die erwarteten Kompetenzbereiche benannt werden. Dies dient zunächst der Qualitätssicherung und bietet weiterhin eine bestmögliche Transparenz bezüglich der Leistungsbeurteilung. Für die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind die Ergebnisse von Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, Zielsetzungen und Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für Schülerinnen und Schüler sollen sie eine Rückmeldung über den aktuellen Lernstand sowie eine Hilfestellung für weitere Lernmethoden darstellen. Den Unterricht und die Lernerfolgsüberprüfungen legen wir daher so an, dass sie den Lernenden auch Erkenntnisse über ihre individuelle Lernentwicklung ermöglichen.
Beratungstage:
An unseren Beratungstagen besprechen und reflektieren unsere Lehrkräfte den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Dies geschieht im individuellen Austausch mit Eltern und Erziehungsberechtigten. Gemeinsam werden wichtige Zielvereinbarungen getroffen, in der die individuellen Förder- bzw. Forderbereiche benannt werden.
Zusätzlich erbrachte Leistungen:
Besondere zusätzlich erbrachte Leistungen von Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel in Form von Wettbewerben, werden im Rahmen der Jahrgangsstufenversammlungen honoriert und ausgezeichnet. Unsere Schülerschaft bekommt vier Mal im Jahr mit den Quartal- und Zeugniskonferenzen eine Rückmeldung zu ihrem aktuellen Leistungsstand. Die individuellen Lernfortschritte werden in Form eines Lernstandsberichtes, den jede/r Schülerin oder Schüler erhält, dokumentiert.