Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule

Leonardo da Vinci
Gesamtschule

Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule

Leonardo da Vinci
Gesamtschule

Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule

Leonardo da Vinci
Gesamtschule

Beratungsteams

Die Beratungsteams der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule stehen unserer Schülerschaft von der Sekundarstufe I bis zur gymnasialen Oberstufe mit Rat und Tat zur Seite.

Die Kontaktdaten (via Mail) befinden sich unten auf der Seite.

Wobei können unsere Teams beraten?

  • Beim Umgang mit vorhandenen Lerninhalten.
  • Bei Konflikten und Lösungsfindungen innerhalb von Klassengemeinschaften.
  • Bei Streitschlichtungen einzelner Schülerinnen und Schüler.
  • Bei Problemen und Differenzen im persönlichen Bereich, da sie einen großen Einfluss auf das Schulleben nehmen können.
  • In der Vermittlung zwischen Schule und externen Multiplikatoren.

Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern: Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 02.05.2017:

    Grundlagen und Auftrag

1.1 Nachhaltige Bildungspolitik setzt auf Prävention. Sie verknüpft psychosoziale Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien in der Schule und in der Kommune.

1.2 Beratung orientiert sich an dem Ziel einer möglichst erfolgreichen und bruchlosen Bildungsbiographie der Schülerinnen und Schüler. Sie sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche und ihre Familien im Hinblick auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung möglichst früh unterstützt werden und eine Präventionskette entsteht, die sich am Lebensweg eines Kindes orientiert. Dies ist eine Grundvoraussetzung zur Herstellung und Sicherung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sowie zur Teilhabe in einem inklusiven Bildungssystem.

1.3 Zentrale Grundlage ist die enge Zusammenarbeit insbesondere von Schule, Schulpsychologie (BASS 21-01 Nr. 15), Sozialpädagogik, Sozialarbeit (BASS 21-13 Nr. 6), Schul-, Jugend- und Sozialbehörden, Berufsberatung, Betrieben, Kommunalen Integrationszentren (BASS 12-21 Nr. 18), Erziehungsberatungsstellen, Polizei und weiteren Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien beraten und unterstützen.

1.4 Der Erlass gilt für alle Schulformen mit Sekundarstufe I und II sowie Förderschulen.

Beratungstätigkeit als Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrern (§ 44 SchulG – BASS 1-1, § 9 Absatz 1 ADO – BASS 21-02 Nr. 4)
  • über Bildungsangebote, Schullaufbahn, Übergänge in andere Schulen und weitere Bildungswege einschließlich der Berufs- und Studienorientierung sowie
  • bei Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und weiteren den Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen berührenden besonderen oder psychosozialen Problemlagen.

BASS 2021/2022 – 12-21 Nr. 4 Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule (schul-welt.de)